
Wer nach „muttizettel go parc“ sucht, möchte meist wissen, ob und wann ein Muttizettel für den Einlass im GO PARC relevant ist. Gemeint ist dabei eine Erziehungsbeauftragung, also die nachvollziehbare Übertragung von Aufsicht auf eine volljährige Begleitperson, wenn Minderjährige eine Veranstaltung besuchen.
Erziehungsbeauftragung im Jugendschutzgesetz
Rechtlich ist entscheidend, was das Jugendschutzgesetz unter einer erziehungsbeauftragten Person versteht: eine Person über 18 Jahre, die aufgrund einer Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten zeitweise Erziehungsaufgaben übernimmt.
Warum das beim Go Parc überhaupt ein Thema ist
Der GO PARC wurde über Jahre in der Region als große Diskothek wahrgenommen, in der es je nach Veranstaltung auch Einlassregelungen für jüngere Gäste gab. In Berichten wird beschrieben, dass es dort – im Rahmen bestimmter Regeln – Möglichkeiten für 16- und 17-Jährige gab, zu feiern, und dass dabei häufig ein „Muttizettel“ eine Rolle spielte.
Was Veranstalter rechtlich beachten müssen
Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ist im Jugendschutzgesetz geregelt, dass Minderjährige ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht einfach teilnehmen dürfen, insbesondere bei jüngeren Altersgruppen. Genau deshalb fragen Clubs am Einlass oft nach einer klaren Verantwortungsübernahme.
Hausregeln und Einlassentscheidungen bleiben möglich
Unabhängig vom Dokument kann ein Club eigene Regeln durchsetzen. Auf der GO-PARC-Website finden sich Hinweise, dass z. B. aggressiven oder alkoholisierten Personen der Einlass verwehrt werden kann und dass bei Verstößen Hausverbote möglich sind. Das bedeutet auch: Ein Muttizettel ersetzt nicht die Entscheidung des Veranstalters vor Ort.
Wichtig: Aktueller Status kann sich ändern
Für den GO PARC gab es zuletzt Berichte über ein Insolvenzverfahren und Zweifel an einem Comeback. Deshalb ist es besonders wichtig, vorab zu prüfen, ob der Club geöffnet ist und welche Regeln für das konkrete Event gelten.
Fazit für „muttizettel go parc“
Der Begriff steht vor allem für die Frage, ob bei einem GO-PARC-Event eine Erziehungsbeauftragung relevant ist und ob der Veranstalter sie akzeptiert. Weil Eventregeln und der Status einer Location wechseln können, ist der sicherste Weg immer, sich an den aktuellen Vorgaben des Veranstalters zu orientieren.





