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Muttizettel für den Club

Der Begriff „Muttizettel“ ist umgangssprachlich. Gemeint ist die Erziehungsbeauftragung: Eltern bzw. Sorgeberechtigte übertragen dabei zeitweise Aufsichtspflichten auf eine andere volljährige Person, damit Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen an Veranstaltungen wie Club-/Disco-Abenden teilnehmen können.

Rechtsgrundlage: Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Im Jugendschutzgesetz ist definiert, wer als erziehungsbeauftragte Person gilt: jede Person über 18 Jahre, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Für Clubs/Diskotheken (öffentliche Tanzveranstaltungen) gilt vereinfacht:

  • Unter 16 Jahren: ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person grundsätzlich nicht.
  • 16 bis unter 18 Jahre: ohne Begleitung nur bis 24:00 Uhr; mit Begleitung (Eltern/erziehungsbeauftragte Person) kann der Aufenthalt je nach Veranstaltung/Regeln möglich sein.

Wichtig: Veranstalter können trotz Muttizettel den Zutritt verweigern (Hausrecht, Jugendschutzkonzept, Ausweiskontrolle etc.).

Wer darf erziehungsbeauftragte Person sein?

Typisch ist z. B. ein älteres Geschwister, ein Onkel/eine Tante oder eine befreundete volljährige Person. Entscheidend ist:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • tatsächlich geeignet und in der Lage, die Aufsicht auszuüben (nicht „pro forma“)
  • nicht alkohol- oder drogenbeeinflusst und verantwortlich genug, die Heimfahrt/den sicheren Nachhauseweg im Blick zu behalten

Was sollte im Muttizettel stehen?

Damit Clubs den Zettel akzeptieren (wenn sie ihn akzeptieren), sollte er klar enthalten:

  • Daten des Minderjährigen (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Daten der Eltern/Sorgeberechtigten + Erreichbarkeit (Telefon)
  • Daten der erziehungsbeauftragten Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Konkrete Veranstaltung (Ort/Club, Datum, ggf. Uhrzeit)
  • Erklärung, dass die Aufsicht übertragen wird + Unterschriften (Sorgeberechtigte und häufig auch die beauftragte Person)
  • Hinweis, dass Ausweise mitzuführen sind (wird oft verlangt)

So läuft es in der Praxis am Einlass

  • Ausweise bereithalten (Minderjährige*r + erziehungsbeauftragte Person).
  • Muttizettel im Original (oder nach Vorgabe des Clubs) vorzeigen/abgeben; oft bleibt eine Kopie beim Veranstalter.
  • Die erziehungsbeauftragte Person muss während des Aufenthalts tatsächlich begleiten und aufpassen – nicht „kurz abgeben und weg“.

Pflichten: Worauf es wirklich ankommt

Eine Erziehungsbeauftragung ist keine Formalie, sondern bedeutet Verantwortung:

  • Aufsicht wahrnehmen, Grenzen setzen, im Zweifel eingreifen.
  • Sicherstellen, dass der/die Jugendliche zur vereinbarten Zeit geht und sicher nach Hause kommt (empfohlen/üblich in Vorlagen & behördlichen Hinweisen).

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