
Der Begriff „Muttizettel“ ist umgangssprachlich. Gemeint ist die Erziehungsbeauftragung: Eltern bzw. Sorgeberechtigte übertragen dabei zeitweise Aufsichtspflichten auf eine andere volljährige Person, damit Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen an Veranstaltungen wie Club-/Disco-Abenden teilnehmen können.
Rechtsgrundlage: Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Im Jugendschutzgesetz ist definiert, wer als erziehungsbeauftragte Person gilt: jede Person über 18 Jahre, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Für Clubs/Diskotheken (öffentliche Tanzveranstaltungen) gilt vereinfacht:
- Unter 16 Jahren: ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person grundsätzlich nicht.
- 16 bis unter 18 Jahre: ohne Begleitung nur bis 24:00 Uhr; mit Begleitung (Eltern/erziehungsbeauftragte Person) kann der Aufenthalt je nach Veranstaltung/Regeln möglich sein.
Wichtig: Veranstalter können trotz Muttizettel den Zutritt verweigern (Hausrecht, Jugendschutzkonzept, Ausweiskontrolle etc.).
Wer darf erziehungsbeauftragte Person sein?
Typisch ist z. B. ein älteres Geschwister, ein Onkel/eine Tante oder eine befreundete volljährige Person. Entscheidend ist:
- mindestens 18 Jahre alt
- tatsächlich geeignet und in der Lage, die Aufsicht auszuüben (nicht „pro forma“)
- nicht alkohol- oder drogenbeeinflusst und verantwortlich genug, die Heimfahrt/den sicheren Nachhauseweg im Blick zu behalten
Was sollte im Muttizettel stehen?
Damit Clubs den Zettel akzeptieren (wenn sie ihn akzeptieren), sollte er klar enthalten:
- Daten des Minderjährigen (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Daten der Eltern/Sorgeberechtigten + Erreichbarkeit (Telefon)
- Daten der erziehungsbeauftragten Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Konkrete Veranstaltung (Ort/Club, Datum, ggf. Uhrzeit)
- Erklärung, dass die Aufsicht übertragen wird + Unterschriften (Sorgeberechtigte und häufig auch die beauftragte Person)
- Hinweis, dass Ausweise mitzuführen sind (wird oft verlangt)
So läuft es in der Praxis am Einlass
- Ausweise bereithalten (Minderjährige*r + erziehungsbeauftragte Person).
- Muttizettel im Original (oder nach Vorgabe des Clubs) vorzeigen/abgeben; oft bleibt eine Kopie beim Veranstalter.
- Die erziehungsbeauftragte Person muss während des Aufenthalts tatsächlich begleiten und aufpassen – nicht „kurz abgeben und weg“.
Pflichten: Worauf es wirklich ankommt
Eine Erziehungsbeauftragung ist keine Formalie, sondern bedeutet Verantwortung:
- Aufsicht wahrnehmen, Grenzen setzen, im Zweifel eingreifen.
- Sicherstellen, dass der/die Jugendliche zur vereinbarten Zeit geht und sicher nach Hause kommt (empfohlen/üblich in Vorlagen & behördlichen Hinweisen).





